Langwaffe
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Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. (Quelle: Anlage 1 zum WaffNRegG, Begriffsbestimmungen, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 2.6)
Umgangssprachlich werden Langwaffen als Gewehre bezeichnet.
Unterscheidungen
- Verwendungszweck
- Jagd
- Militär
- Sport
- Lauf
- glatter Lauf
- gezogener Lauf
- Kombinationen aus beiden