Munition

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Der Begriff Munition wird i.d.R. in Zusammenhang mit einer Waffe, seltener einem Werkzeug verwendet und bezeichnet in beiden Fällen nicht fest mit der Waffe oder dem Werkzeug verbundene, meist nachladbare Teile, die die eigentlichen Wirkungsträger darstellen und oft erst in beträchtlicher Entfernung zur Waffe, zumindest jedoch außerhalb der Waffe oder des Werkzeuges wirken. Die Waffe oder das Werkzeug kann dabei nur als Gerätschaft betrachtet werden, mit deren Hilfe die Munition bestimmungsgemäß zum Einsatz kommt. Zum Teil kann Munition jedoch auch selbst eine Waffe darstellen.

Oft wird Munition als explosivstoffhaltig definiert und Geschosse ohne Explosivstoff demgemäß von der Munition abgetrennt. In der Wehrtechnik beschreibt Munition gemeinhin die Projektile für eine Schusswaffe.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einteilung

Die Einteilung der Munition erfolgt grundsätzlich nach den Gesichtspunkten Verwendung, Aufbau, Ladung, Wirkungsweise und, so die Munition nicht selbst die Waffe darstellt, Waffenart. Munition in militärischer Verwendung kann so beispielsweise auch nach Teilstreitkräften und Waffengattungen eingeteilt werden.


[Bearbeiten] Zur Munition zählen

Munition für Handfeuerwaffen und Maschinengewehre Handgranaten, Gewehrgranaten und Munition für Panzerabwehrhandwaffen, Infanteriekleinkampfmittel Pionierspreng- und Zündmittel Leucht- und Signalmittel Minen Werfermunition Geschützmunition Abwurfmunition (Bomben) Torpedos Raketen für militär. Anwendungen


[Bearbeiten] Grundtypen

Es gibt mehrere Grundtypen:

Patronenmunition besteht im Regelfall aus einem Geschoss, einer Treibladung, sowie einer Zündhütchen. Diese Komponenten sind in einer Patrone vereint. Kartuschenmunition, Geschoss und Patronenhülse für das Treibmittel sind getrennt. Gefechtsköpfe Handgranaten Minen Bomben Torpedos Raketen, inkl. Treibsätze Pyrotechnische Munition, ist Patronenmunition bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält, zum Beispiel das Leuchtspurgeschoss.

[Bearbeiten] Einteilung nach dem deutschen Wafffengesetz

Das WaffG unterscheidet zwischen:

  • Patronenmunition (Hülse mit Treibladung, die das Geschoss enthalten und Geschosse mit Eigenantrieb)
  • Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladung, die kein Geschoss enthalten)
  • Pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen)
  • Hülsenlose Munition (Treiblandungen mit und ohne Geschosse)


[Bearbeiten] siehe auch

Kategorie:Munition

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